
Die Raumvergabe für die Räume der Charité - Universitätsmedizin Berlin ist wieder möglich!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben unsere Räume wieder für externe Veranstalter:innen und Ihre Teilnehmer:innen geöffnet.
Folgende Bestimmungen gelten:
Alle Beteiligten haben während der Veranstaltung und in geschlossenen Räumen einen Mund-Nasen-Schutz (nur FFP2-Masken zulässig) zu tragen. Die Vortragenden können davon ausgenommen werden, sofern ein ausreichender Abstand zwischen Podium und Zuhörenden gegeben ist.
Die Testpflicht gilt für alle sich vor Ort befinden Personen, hierzu eine kurze Erläuterung:
- Mitarbeiter:innen oder Studierende mit einem Ausweis der Charité können sich selbst testen, die Dokumentation muss über das System SAP geführt werden
- für alle externen Teilnehmer*innen gilt eine Testempfehlung. Obligatorische Testungen nach Festlegung durch Hygiene / Bereich bei bestimmten Teilnehmergruppen / Risikogruppen.
- Für Raumnutzungen im Zusammenhang mit klinischen Studien gilt weiterhin eine Testpflicht für alle Teilnehmer.
Der Veranstalter sendet uns spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Namensliste aller Teilnehmenden zu, damit wir eine Zugangsberechtigung für alle Teilnehmenden zum Campus erwirken können.
Terminzusagen erfolgen unter Vorbehalt der pandemischen Bedingungen und können jederzeit weiter eingeschränkt und / oder abgesagt werden
Sollten Sie Fragen haben, senden Sie uns diese bitte an veranstaltung(at)charite.de.
Mit besten Grüßen
Ihr Team des Veranstaltungsservice
Bitte beachten Sie auch: Aktuelle Bestimmungen des Pandemiestabs der Charité müssen eingehalten werden. Dabei zu beachten ist, dass der Pandemiestab, innerhalb der Charité zu jeder Zeit Änderungen/Verschärfungen in diesen Bestimmungen vorgeben kann.